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   BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05   

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https://dejure.org/2005,12816
BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05 (https://dejure.org/2005,12816)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2005 - IV E 1/05 (https://dejure.org/2005,12816)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - IV E 1/05 (https://dejure.org/2005,12816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; GKG § 4 a.F.; ; GKG § 11 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74; GKG § 4 § 14 § 19 Abs. 1 § 63
    Kostenerinnerung wegen Verfassungsbeschwerde gegen Hauptsacheentscheidung - keine Aussetzung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.08.2005 - I E 3/05

    Streitwert; Neufestsetzung KSt bei Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    - den Ausgang der Erinnerung in der Parallelsache I E 3/05 abzuwarten.

    b) Auch das Parallelverfahren I E 3/05 ist nicht vorgreiflich.

  • BFH, 04.07.1986 - VII E 3/85

    Rechtmäßigkeit des Gebührenansatzes

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Gerichtskosten dürfen nach § 4 GKG a.F. angesetzt werden, sobald der ihnen zugrunde liegende Entstehungstatbestand verwirklicht ist und die Kosten fällig geworden sind (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986 VII E 3/85, BFH/NV 1987, 53).

    Für die Frage, ob eine unbedingte Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, ist die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ohne Bedeutung, weil die Verfassungsbeschwerde den Bestand und die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, gegen die sie gerichtet ist, nicht berührt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1987, 53).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Die Bedeutung der Sache lasse sich der Höhe nach erst nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde zum Halbteilungsgrundsatz (Az. 2 BvR 2194/99) bemessen.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 123/94

    Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Der BFH habe anerkannt, dass bei verfassungsrechtlichen Streitpunkten ein exakt bezifferter Klageantrag nicht gestellt werden könne (BFH-Beschluss vom 18. August 2005 VI R 123/94, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1605).
  • BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85

    Ermittlung des Wertes des Streitgegenstandes - Isolierte Anfechtung einer

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Die Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes sei also der zweite Hilfsantrag, was den Kostenansatz zweifelhaft mache (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).
  • BFH, 04.01.1994 - III E 1/93

    Berücksichtigung eines Kuraufenthalts und Kosten für eine Kfz-Fahrleistung als

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Außerdem sei der Kostenansatz für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dem Grunde nach fraglich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1995 VII E 3/95, BFH/NV 1996, 244, und vom 4. Januar 1994 III E 1/93, BFH/NV 1994, 572).
  • BFH, 14.09.1995 - VII E 3/95

    Einlegung einer Erinnerung als einzig in Betracht kommender Rechtsbehelf gegen

    Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05
    Außerdem sei der Kostenansatz für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dem Grunde nach fraglich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1995 VII E 3/95, BFH/NV 1996, 244, und vom 4. Januar 1994 III E 1/93, BFH/NV 1994, 572).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde

    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde

    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BFH, 24.07.2006 - VIII E 5/06

    Kostenrechnung im NZB-Verfahren; Erinnerung

    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist für den Kostenansatz nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgreiflich (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561, Parallelentscheidungen IV E 2/05, nicht veröffentlicht --n.v.--, IV E 3/05, n.v.).
  • BFH, 19.04.2006 - VI E 1/06

    Streitwert: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Wer geltend macht, durch eine zu hohe Steuerfestsetzung in seinen Rechten aus der Geltung eines Verfassungsgrundsatzes verletzt zu sein, muss einen konkreten Sachantrag auf Herabsetzung der Steuer auf den nach seiner Auffassung noch mit der Verfassung zu vereinbarenden Betrag stellen oder zumindest sein Begehren so genau umschreiben, dass das Gericht die betragsmäßigen Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis bestimmen kann (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).
  • BFH, 16.03.2006 - XI E 1/06

    Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Umfang einer

    Die Entscheidung des FG über ein eventuell betriebenes Wiederaufnahmeverfahren ist auch nicht vorgreiflich i.S. des § 74 der Finanzgerichtsordnung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 1989 VI K 1/88, BFH/NV 1990, 173; vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).
  • BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06

    Aussetzung des Verfahrens; Parallelverfahren vor BVerfG

    Parallelverfahren vor dem BVerfG, die die Höhe des Streitwerts sowie die Kostenfestsetzung im Verfahren wegen des Halbteilungsgrundsatzes bei Gewerbesteuermessbeträgen zum Gegenstand haben, sind für den Kostenansatz nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgreiflich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 VIII E 5/06, BFH/NV 2006, 2267; vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).
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